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   LG Hamburg, 24.04.2018 - 303 O 109/17   

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https://dejure.org/2018,16932
LG Hamburg, 24.04.2018 - 303 O 109/17 (https://dejure.org/2018,16932)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24.04.2018 - 303 O 109/17 (https://dejure.org/2018,16932)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24. April 2018 - 303 O 109/17 (https://dejure.org/2018,16932)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sparkasse Harburg-Buxtehude bei Neuvertrag verurteilt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2018 - 303 O 109/17
    Die Kammer folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 22. November 2016, - XI ZR 434/15 -, zitiert nach juris, dort Tz. 23, 29).

    Allerdings mangelt es im vorliegenden Fall an einer solchen Unterrichtung des darlehensnehmenden Klägers durch die das Darlehen gewährende Beklagte im Darlehensvertrag über die für die Sparkasse zuständigen Aufsichtsbehörde (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2016, - XI ZR 434/15 -, zitiert nach juris, dort Tz. 33).

  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

    Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2018 - 303 O 109/17
    Die Kammer folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 16. Mai 2017, - XI ZR 586/15 -, zitiert nach juris, dort Tz. 9 ff.), demzufolge ein Interesse des Darlehensnehmers besteht, festzustellen, dass der Darlehensgeber aufgrund des Widerrufs des Darlehensvertrages keinen Anspruch mehr auf Leistung des Vertragszinses und die vertragsmäßige Tilgung habe.
  • BGH, 14.03.2017 - XI ZR 160/16

    Verbraucherdarlehen: Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerrufsrechts durch

    Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2018 - 303 O 109/17
    Die Beklagte vermag die von ihr zitierte Entscheidung (BGH, Beschluss vom 14. März 2017, - XI ZR 160/16 -) für den vorliegenden Fall nicht nutzbar zu machen.
  • LG Hamburg, 25.10.2017 - 325 O 345/16

    Darlehensvertrag: Rückabwicklung nach Widerruf

    Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2018 - 303 O 109/17
    Eine AGB-Bezugnahme auf das Preis- und Leistungsverzeichnis der Beklagten erfüllt diese von den Parteien zusätzlich vereinbarte Voraussetzung für den Beginn des Laufs der Widerrufsfrist nicht, da dieses dem Kläger nicht übergeben worden ist (Landgericht Hamburg, Urteil vom 25.10.2017, - 325 O 345/16 - eingereicht als Anlage K 33; Urteil vom 14.12.2017, - 319 O 157/17 - eingereicht als Anlage K 34).
  • LG Hamburg, 14.12.2017 - 319 O 157/17

    Hamburger Sparkasse zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrags vom 02.11.2010

    Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2018 - 303 O 109/17
    Eine AGB-Bezugnahme auf das Preis- und Leistungsverzeichnis der Beklagten erfüllt diese von den Parteien zusätzlich vereinbarte Voraussetzung für den Beginn des Laufs der Widerrufsfrist nicht, da dieses dem Kläger nicht übergeben worden ist (Landgericht Hamburg, Urteil vom 25.10.2017, - 325 O 345/16 - eingereicht als Anlage K 33; Urteil vom 14.12.2017, - 319 O 157/17 - eingereicht als Anlage K 34).
  • LG Hamburg, 08.01.2019 - 307 O 336/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit des Widerrufs

    Diese Voraussetzung ist vorliegend nicht erfüllt; die bloße Bezugnahme auf das Preis- und Leistungsverzeichnis der Beklagten in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht hierfür nicht aus (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 24. April 2018 - 303 O 109/17 -, Rdnr. 34, zitiert nach juris, m.w.N.).
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