Rechtsprechung
LG Hamburg, 24.04.2018 - 303 O 109/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 242 BGB, § 492 Abs 2 BGB
Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit des Widerrufs - rewis.io
- ra.de
- hahn-rechtsanwaelte.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sparkasse Harburg-Buxtehude bei Neuvertrag verurteilt
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15
Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag
Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2018 - 303 O 109/17
Die Kammer folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 22. November 2016, - XI ZR 434/15 -, zitiert nach juris, dort Tz. 23, 29).Allerdings mangelt es im vorliegenden Fall an einer solchen Unterrichtung des darlehensnehmenden Klägers durch die das Darlehen gewährende Beklagte im Darlehensvertrag über die für die Sparkasse zuständigen Aufsichtsbehörde (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2016, - XI ZR 434/15 -, zitiert nach juris, dort Tz. 33).
- BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15
Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen
Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2018 - 303 O 109/17
Die Kammer folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 16. Mai 2017, - XI ZR 586/15 -, zitiert nach juris, dort Tz. 9 ff.), demzufolge ein Interesse des Darlehensnehmers besteht, festzustellen, dass der Darlehensgeber aufgrund des Widerrufs des Darlehensvertrages keinen Anspruch mehr auf Leistung des Vertragszinses und die vertragsmäßige Tilgung habe. - BGH, 14.03.2017 - XI ZR 160/16
Verbraucherdarlehen: Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerrufsrechts durch …
Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2018 - 303 O 109/17
Die Beklagte vermag die von ihr zitierte Entscheidung (BGH, Beschluss vom 14. März 2017, - XI ZR 160/16 -) für den vorliegenden Fall nicht nutzbar zu machen. - LG Hamburg, 25.10.2017 - 325 O 345/16
Darlehensvertrag: Rückabwicklung nach Widerruf
Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2018 - 303 O 109/17
Eine AGB-Bezugnahme auf das Preis- und Leistungsverzeichnis der Beklagten erfüllt diese von den Parteien zusätzlich vereinbarte Voraussetzung für den Beginn des Laufs der Widerrufsfrist nicht, da dieses dem Kläger nicht übergeben worden ist (Landgericht Hamburg, Urteil vom 25.10.2017, - 325 O 345/16 - eingereicht als Anlage K 33; Urteil vom 14.12.2017, - 319 O 157/17 - eingereicht als Anlage K 34). - LG Hamburg, 14.12.2017 - 319 O 157/17
Hamburger Sparkasse zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrags vom 02.11.2010 …
Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2018 - 303 O 109/17
Eine AGB-Bezugnahme auf das Preis- und Leistungsverzeichnis der Beklagten erfüllt diese von den Parteien zusätzlich vereinbarte Voraussetzung für den Beginn des Laufs der Widerrufsfrist nicht, da dieses dem Kläger nicht übergeben worden ist (Landgericht Hamburg, Urteil vom 25.10.2017, - 325 O 345/16 - eingereicht als Anlage K 33; Urteil vom 14.12.2017, - 319 O 157/17 - eingereicht als Anlage K 34).
- LG Hamburg, 08.01.2019 - 307 O 336/16
Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit des Widerrufs
Diese Voraussetzung ist vorliegend nicht erfüllt; die bloße Bezugnahme auf das Preis- und Leistungsverzeichnis der Beklagten in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht hierfür nicht aus (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 24. April 2018 - 303 O 109/17 -, Rdnr. 34, zitiert nach juris, m.w.N.).